FAQ – Fragen und Antworten auf einen Blick
Allgemeine Fragen
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Ein Offener Immobilienfonds ist eine indirekte Kapitalanlage in Immobilien, kontrolliert durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Schon mit geringen Geldbeträgen wird eine indirekte Beteiligung an mehreren Immobilien ermöglicht. Eine Investition in einen Offenen Immobilienfonds gilt im Vergleich zu vielen anderen Kapitalanlagen als vergleichsweise risikoarme und stabile Geldanlage mit stetigen Erträgen.
Ein Offener Immobilienfonds nach deutschem Recht sammelt Kapital von vielen Anlegern ein und investiert es vornehmlich in Gewerbeimmobilien (Büros und Einzelhandelsimmobilien oder wie beim Swiss Life Living + Working zusätzlich auch in Wohn- und Gesundheitsimmobilien). Die Mieteinnahmen aus den Immobilien werden abzüglich der Kosten an die Anleger ausgeschüttet und stellen gemeinsam mit eventuellen Wertzuwächsen der Immobilen die Rendite der Anlageform dar. Ausschüttungen erfolgen grundsätzlich einmal im Jahr. Unter gewissen Umständen können Teile der Erträge für den Anleger steuerfrei sein. Durch die langfristige Investition in Immobiliensachwerte verläuft die Wertentwicklung im Vergleich zu Anlagen mit deutlich höheren Chancen und Risiken eher gleichmäßig.
Die Offenen Fonds werden deswegen „offen“ genannt, weil die Anleger grundsätzlich jederzeit neues Geld in den Fonds anlegen bzw. unter bestimmten Bedingungen auch das Geld während der Laufzeit des Fonds wieder abziehen können. Offene Immobilienfonds zählen zu den stark regulierten Geldanlageprodukten, denn sie werden von der deutschen Finanzmarktaufsicht, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), kontrolliert und müssen die Auflagen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) erfüllen.
Eine der gesetzlichen Vorgaben für Offene Immobilienfonds ist die vorgeschriebene Zusammensetzung des Fondsportfolios aus vielen Immobilien (nach einer anfänglichen Aufbauphase). Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Fonds eine Risikostreuung vornehmen.
Das Kapital der Anleger ist in einem sog. Sondervermögen zusammengeführt. Die Fondsgesellschaften selbst verwalten das Vermögen lediglich treuhänderisch für die Anleger. Es wird aber immer vom eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt gehalten und von einer Verwahrstelle überwacht. Damit ist es vor einem Zugriff der Fondsgesellschaft oder Gläubigern der Fondsgesellschaft, bspw. in einer Insolvenz, geschützt.
Auf Wunsch des Anlegers können erworbene Anteile frühestens nach 24 Monaten zum aktuellen Rücknahmepreis wieder an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden.
Offene Immobilienfonds wurden für Europa 1938 in der Schweiz erfunden. In Deutschland wurde der erste Fonds dieser Gattung 1959 aufgelegt. Seitdem haben sie sich kontinuierlich weiterentwickelt.
Man unterscheidet zwischen Publikumsfonds für vornehmlich private Anleger, wie dem Swiss Life Living + Working, und Spezialfonds, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger (Versorgungswerke, Pensionskassen, Stiftungen, Versicherungen etc.) investieren dürfen.
Privatanleger, die mittel- bis langfristig eine eher risikoarme Anlageform suchen und gleichzeitig eine Chance auf ein vergleichsweise stabiles, aber im aktuellen Vergleich zu festverzinslichen Alternativen höheres Wertentwicklungspotenzial haben möchten.
Die WKN (Wertpapierkennnummer) und ISIN (International Securities Identification Number) sind Kennnummern, die der eindeutigen Identifikation eines Wertpapiers wie z. B. den Anteilen am Offenen Immobilienfonds Swiss Life European Living dienen.
Für die Vergabe dieser Kennnummern ist in Deutschland die Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG (WM Datenservice) verantwortlich.
Für den Swiss Life European Living lauten die Kennziffern:
WKN: A2PF2K
ISIN: DE000A2PF2K4
„Kapitalverwaltungsgesellschaft“ ist die offizielle Bezeichnung für eine deutsche Fonds(verwaltungs)gesellschaft. Sie verwaltet das Kapital der Anleger treuhänderisch in einem oder mehreren Investmentfonds und gibt dafür Anteile an dem oder den Fonds an die Anleger aus. Sie wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und überwacht.
Fragen für Anleger/Bestandskunden
Der Fonds Swiss Life European Living ist vertraglich verpflichtet, mindestens die Hälfte seiner ordentlichen Erträge an die Anleger auszuschütten. Die Ausschüttung erfolgt einmal pro Jahr, nach Feststellung des Jahresabschlusses. Der Fonds Swiss Life European Living wird am Ende eines Kalenderjahres ausgeschüttet.
Abhängig von der jeweiligen Bank kann die Ausschüttung auch automatisch wieder in neue, zusätzliche Fondsanteile angelegt werden. Wenn dies nicht gewünscht oder bei einigen Banken nicht möglich ist, wird die Ausschüttung automatisch auf das hinterlegte Konto überwiesen.
Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist für die Rückgabe von Fondsanteilen 12 Monate. Da zugleich aber auch eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten gilt, kann frühestens zum Ende der Haltefrist erstmals gekündigt werden. Eine unwiderrufliche Rücknahmeerklärung während der ersten 12 Monate würde also erst zum Ende der 24-monatigen Haltefrist ausgeführt.
Ja, Sie können jederzeit unter Beachtung der Mindesthalte- und Kündigungsfrist eine Rückgabeerklärung abgeben.
Ja, der Fonds kann auch über die Börse verkauft werden, soweit er an einer Börse gehandelt wird – dabei sind keine Haltefristen zu beachten. Der Kurs wird hier aber über Angebot und Nachfrage bestimmt und kann daher von den von der Fondsgesellschaft täglich veröffentlichten Preisen abweichen. Daher ist es ratsam, die Verkaufsorder mit einem Limit aufzugeben.
Kapitalerträge unterliegen grds. der Kapitalertragsteuer. Banken sind verpflichtet, 25 % Kapitalertragsteuer (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) aus jeglichen Kapitalerträgen ihrer Kunden an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Mit Hilfe eines Freistellungsauftrages können Sie Ihre Bank anweisen, anfallende Einnahmen aus Kapitalerträgen vom automatischen Steuerabzug (siehe Abgeltungsteuer) freizustellen. Der maximale Freistellungsauftrag liegt aktuell für Ledige bei EUR 801,- und für Verheiratete bei EUR 1.602,- (Sparer-Pauschbetrag).
Genau wie beim Kauf erteilen Sie die Verkaufs- bzw. Rückgabeorder direkt bei Ihrer Bank oder Ihrem Anlageberater.
Mündelsichere Geldanlagen werden grundsätzlich von dem zuständigen Amtsgericht im Zuge eines Verfahrens zur Geldanlage für einen Betreuten (früher Mündel genannt) genehmigt. Eine festgelegte Liste ausnahmslos mündelsicherer Anlageformen gibt es nicht. Es handelt sich um individuelle Prüfungen in jedem Einzelfall. Offene Immobilienfonds wurden allerdings bereits in vielen Fällen zur Anlage von betreuten Geldern (früher auch Mündelgelder genannt) zugelassen.
Da es sich bei Immobilienanlagen eher um langfristige Investments handelt, liegt der empfohlene Mindestanlagehorizont grundsätzlich bei 5 Jahren.
In der Tat sind die meisten Mietverträge bei gewerblichen Immobilien (teil-) indexiert und somit (teil-) inflationsgeschützt. Einen garantierten Inflationsschutz stellt dies allerdings nicht dar.
Fondsauflage: September 2019
Vertriebsstart: Oktober 2019
Fragen zum Immobilienfonds Swiss Life European Living
„European Living“ steht für modernes Wohnen in europäischen Metropolen. Der Fonds richtet sich an Privatanleger in Deutschland und investiert in Immobilien in Europa. Er konzentriert sich auf Wohnimmobilien (u. a. Mehrfamilienhäuser, Stadt- und Reihenhäuser) im mittleren Marktsegment und mit guter Verkehrsanbindung.
Es bestehen verschiedene Risiken beim Anlegen von Kapital in einen Offenen Immobilienfonds. Zu den Informationen über die Chancen und Risiken des Swiss Life European Living gelangen Sie hier.
Die Besonderheit des European Living liegt in seiner pan-europäischen Portfoliostruktur und seiner zukunftsfähigen Investitionsstrategie. Er reagiert auf aktuelle Trends wie die Urbanisierung und legt seinen Anlagefokus vor allem auf „Winning Cities“ in europäischen Regionen, mit positiver demographischer sowie wirtschaftlicher Entwicklung.
Aufgrund seiner zukunftsweisenden Fondsstrategie ist der European Living gleichermaßen innovativ wie stabilitätsorientiert. Aktuelle Marktentwicklungen und Trends werden aufgegriffen, um langfristig solide Immobilienerträge zu erzielen. Der Fonds ist für Anleger mit einem Fokus auf Stabilität geeignet, die risikoavers sind und eine schwankungsarme Geldanlage zur Beimischung für ihr Portfolio suchen.
Der European Living investiert ausschließlich in Wohnimmobilien in Europa. Im Vordergrund stehen Wohnimmobilien (u. a. Mehrfamilienhäuser, Stadt- und Reihenhäuser) im mittleren Marktsegment und mit guter Verkehrsanbindung. Daneben sollen bis zu 25 % in Mikroapartments, temporäres Wohnen und Service Wohnen investiert werden.
Die Immobilien sollen langfristig werterhaltend und/oder wertsteigernd sein und nachhaltige Mieterträge erzielen. Die Nutzungsart Wohnen steht dabei im Vordergrund.
Die Anteile des Fonds werden exklusiv über die Sparkassen-Finanzgruppe vertrieben. Bei einer Investition in den European Living haben Sie die Wahl zwischen einer Einmalanlage und einer regelmäßigen Einzahlung (Fondssparen). Für eine detaillierte und individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Vertriebspartner der Sparkassen zur Verfügung.
Auf unserer European Living Website informieren wir Sie regelmäßig über folgende Themenbereiche:
- Informationen zu den neuesten Immobilientransaktionen
- Verkaufsunterstützende Informationen und Erklärungen
- Interessante Interviews mit branchen- und marktrelevanten Themen
- Research-Informationen: Fakten und Trends zur Entwicklung an den Immobilienmärkten
- Aktuelle Termine und Veranstaltungen, auf denen Sie uns treffen können
Im Rahmen der Ankaufsprüfung werden sämtliche Objekte einer intensiven technischen Due Diligence unterzogen um den Sanierungs- und Erhaltungsaufwand zu bewerten. Dabei bedient sich der Fonds der Expertise erfahrener, im jeweiligen regionalen Markt führender, externer Dienstleister.
Mehr Fondswissen finden Sie auch auf der BVI-Webseite.